Herr
Sebastian Muster
Musterstrasse 5
9999 Musterdorf
Adorf, 30. Oktober 20XX
Vermessung Ihrer Immobilie Musterstrasse 12,
Musterdorf
Sehr geehrter Herr Muster
Das Bauamt Musterdorf hat uns mitgeteilt, die Bau- und Umgebungsarbeiten des neu erstellten Einfamilienhauses seien abgeschlossen.
Unser Büro ist für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig.
Gemäss der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 müssen alle An-, Um- und Neubauten für den Eintrag im Grundbuch vermessen und fehlende Grenzpunkte rekonstruiert werden.
Wir möchten die Aufnahmen in nächster Zeit durchführen und müssen dazu Ihr Grundstück betreten. Falls Sie persönlich anwesend sein wollen, bitten wir Sie um einen Anruf an Herrn A. Exempel, Telefon 8888888. Ohne Ihre Gegenmeldung bis zum 15. November 20XX nehmen wir an, dass wir das Grundstück auch während Ihrer Abwesenheit betreten dürfen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Gerne stehen wir Ihnen für allfällige Fragen zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Der Nachführungsgeometer
Donald AAAA